Unsere AGB
I. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle von der Firma
meditronic Behr & Weber GmbH vertriebenen Erzeugnisse.
II. Vertragsabschluß
Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen; gerechnet
vom Tage der Auftragserteilung gebunden.
Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung
der meditronic Behr & Weber GmbH zustande.
III. Preise
Die Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart
ist die Kosten für die Verpackung, Transport, Montage und
Inbetriebnahme ein, außer bei Geräten, die nicht von der
Firma meditronic Behr & Weber GmbH geliefert worden sind
oder bei Reparatur- und Verbrauchsmaterial.
Die Kosten für nachträglich bestellte Teile, die vorab
nicht zu ersehen waren, sowie erforderliche Reparaturen
an der bereits bestehenden Anlage sind nicht enthalten.
Erfolgt die Lieferung später als 10 Monate nach Erteilung
der Auftragsbestätigung, aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so werden die dann gültigen Listenpreise
berechnet.
Die ausgewiesene Mehrwertsteuer entspricht dem derzeit
gültigen Steuersatz.
An diese Preise halten wir uns, soweit nichts anderes
vereinbart ist 3 Monate gebunden.
IV. Versand, Gefahrenübergang
Die Versandart bleibt ihr überlassen. Sie versichert die Sendungen
gegen Transportschäden und Verlust.
Zur Wahrung etwaigen Ansprüchen gegenüber dem
Transportversicherer müssen der Firma meditronic
Behr & Weber GmbH Schäden und Verluste unter Beifügung
eines Schadenprotokolls des Transportunternehmers
sofort nach Anlieferung der Sendungen gemeldet werden.
Bei Verbrauchsmaterial geht die Gefahr auf den Besteller
über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
worden ist.
V. Zahlung
1) Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Die Firma meditronic Behr & Weber GmbH
ist berechtigt nach vorausgehender Mahnung für über-
fällige Rechnungsbeträge tagesübliche Bankzinsen zuzüglich
der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu berechnen.
2) Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen auf-
rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
VI. Montage, Inbetriebnahme
Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal montiert,
angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Bau- und energie-
technische Voraussetzungen sind nicht Bestandteil.
Eine Einarbeitung erfolgt nur bei denen durch die Firma
meditronic Behr & Weber GmbH gelieferten Geräte, aus-
schließlich Reparatur- und Verbrauchsmaterial.
VII. Eigentumsvorbehalt
Alle von der Firma meditronic Behr & Weber gelieferten
Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma meditronic Behr & Weber GmbH. Werden
sie vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, so geht die
durch den Weiterverkauf entstandene Forderung unmittelbar
auf die Firma meditronic Behr & Weber GmbH über. Jegliche
Eingriffe Dritter, die das Eigentum der Firma meditronic
Behr & Weber GmbH berühren sind ihr unverzüglich mitzu-
teilen.
VIII. Gewährleistung
1) Soweit im folgenden nicht abweichendes bestimmt ist,
leistet die Firma meditronic Behr & Weber GmbH für die
von ihr gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise
Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges Material- oder Herstellungsfehler auf-
weisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach
unserer Wahl kostenlos instandsetzen oder durch einwand-
freie Erzeugnisse ersetzen.
Die Frist für die Verjährung des Anspruches auf Gewährleistung
(Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des
Gefahrenüberganges 12 Monate. Für den Verbrauch, der Abnutzung
oder dem Verderb ausgesetzter Teile (z. B. Gegenstände aus
Gummi, Kabel, Katheter, Rezeptoren), ausgenommen
Hochvakuumelemente, sowie Meßmittel und Ersatz-
teile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Durch
Esatzlieferungen werden Gewährleistungsfristen weder
unterbrochen noch gehemmt.
2) Für Hochvakuumelemente gelten besondere Gewährleis-
tungsbestimmungen.
3) Auf gebrauchte Teile gibt es keine Garantie.
4) Der Besteller hat der Firma meditronic Behr & Weber
GmbH festgestellte Material- oder Herstellungsfehler
anzuzeigen. Bei offensichtlichen Fehlern muss die Anzeige
unverzüglich, bei nicht offensichtlichen Fehlern muss sie
spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen.
5) Der Besteller kann nur dann Kaufpreisminderung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn sich
durch Nachbesserung und Ersatzlieferung keine einwand-
freie Funktion erzielen lässt.
6) Sofern vom Besteller oder ohne Zustimmung der Firma
meditronic Behr & Weber GmbH von Dritten Eingriffe an dem
Erzeugnis vorgenommen, insbesondere Instandsetzung durch-
geführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut
oder daran betrieben werden, erlischt jede Gewährleistung
der Firma meditronic Behr & Weber GmbH. Entsprechendes
gilt auch im Falle fehlerhafter Benutzung der Erzeugnisse
7) Anderweitige Gewährleistungsansprüche des Bestellers
sind ausgeschlossen.
IX. Schadenersatz, Rücktritt
1) Bei von der Firma meditronic Behr & Weber GmbH fahr-
lässig verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten
Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch
die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten
hat, eine Verzugsentschädigung von im ganzen 0,5 v. H.
des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der
wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Betrieb ge-
nommen werden kann. Das Recht des Bestellers um Rücktritt
nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma meditronic
Behr & Weber GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt
unberührt.
2) Bei von der Firma meditronic Behr & Weber GmbH fahr-
lässig verschuldeter Unmöglichkeit einer Lieferung oder
Leistung ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurück-
zutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Schadens-
ersatzanspruch beschränkt sich auf 5 v. H. des Wertes
desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit
der Leistung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen
werden kann.
3) Anderweitige Ansprüche des Bestellers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird.
X. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist Hamm/Westfalen.
XI. Sonstiges
Der Zwischenverkauf gebrauchter Teile ist vorbehaltlich.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben
keine Gültigkeit.