Unsere AGB

I. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle von der Firma

meditronic Behr & Weber GmbH vertriebenen Erzeugnisse.

II. Vertragsabschluß

Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen; gerechnet

vom Tage der Auftragserteilung gebunden.

Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung

der meditronic Behr & Weber GmbH zustande.

III. Preise

Die Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart

ist die Kosten für die Verpackung, Transport, Montage und

Inbetriebnahme ein, außer bei Geräten, die nicht von der

Firma meditronic Behr & Weber GmbH geliefert worden sind

oder bei Reparatur- und Verbrauchsmaterial.

Die Kosten für nachträglich bestellte Teile, die vorab

nicht zu ersehen waren, sowie erforderliche Reparaturen

an der bereits bestehenden Anlage sind nicht enthalten.

Erfolgt die Lieferung später als 10 Monate nach Erteilung

der Auftragsbestätigung, aus Gründen, die wir nicht zu

vertreten haben, so werden die dann gültigen Listenpreise

berechnet.

Die ausgewiesene Mehrwertsteuer entspricht dem derzeit

gültigen Steuersatz.

An diese Preise halten wir uns, soweit nichts anderes

vereinbart ist 3 Monate gebunden.

IV. Versand, Gefahrenübergang

Die Versandart bleibt ihr überlassen. Sie versichert die Sendungen

gegen Transportschäden und Verlust.

Zur Wahrung etwaigen Ansprüchen gegenüber dem

Transportversicherer müssen der Firma meditronic

Behr & Weber GmbH Schäden und Verluste unter Beifügung

eines Schadenprotokolls des Transportunternehmers

sofort nach Anlieferung der Sendungen gemeldet werden.

Bei Verbrauchsmaterial geht die Gefahr auf den Besteller

über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart

worden ist.

V. Zahlung

1) Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab

Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes

vereinbart ist. Die Firma meditronic Behr & Weber GmbH

ist berechtigt nach vorausgehender Mahnung für über-

fällige Rechnungsbeträge tagesübliche Bankzinsen zuzüglich

der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu berechnen.

2) Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen auf-

rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

VI. Montage, Inbetriebnahme

Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal montiert,

angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Bau- und energie-

technische Voraussetzungen sind nicht Bestandteil.

Eine Einarbeitung erfolgt nur bei denen durch die Firma

meditronic Behr & Weber GmbH gelieferten Geräte, aus-

schließlich Reparatur- und Verbrauchsmaterial.

VII. Eigentumsvorbehalt

Alle von der Firma meditronic Behr & Weber gelieferten

Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung

Eigentum der Firma meditronic Behr & Weber GmbH. Werden

sie vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, so geht die

durch den Weiterverkauf entstandene Forderung unmittelbar

auf die Firma meditronic Behr & Weber GmbH über. Jegliche

Eingriffe Dritter, die das Eigentum der Firma meditronic

Behr & Weber GmbH berühren sind ihr unverzüglich mitzu-

teilen.

VIII. Gewährleistung

1) Soweit im folgenden nicht abweichendes bestimmt ist,

leistet die Firma meditronic Behr & Weber GmbH für die

von ihr gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise

Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des

Gefahrenüberganges Material- oder Herstellungsfehler auf-

weisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach

unserer Wahl kostenlos instandsetzen oder durch einwand-

freie Erzeugnisse ersetzen.

Die Frist für die Verjährung des Anspruches auf Gewährleistung

(Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des

Gefahrenüberganges 12 Monate. Für den Verbrauch, der Abnutzung

oder dem Verderb ausgesetzter Teile (z. B. Gegenstände aus

Gummi, Kabel, Katheter, Rezeptoren), ausgenommen

Hochvakuumelemente, sowie Meßmittel und Ersatz-

teile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Durch

Esatzlieferungen werden Gewährleistungsfristen weder

unterbrochen noch gehemmt.

2) Für Hochvakuumelemente gelten besondere Gewährleis-

tungsbestimmungen.

3) Auf gebrauchte Teile gibt es keine Garantie.

4) Der Besteller hat der Firma meditronic Behr & Weber

GmbH festgestellte Material- oder Herstellungsfehler

anzuzeigen. Bei offensichtlichen Fehlern muss die Anzeige

unverzüglich, bei nicht offensichtlichen Fehlern muss sie

spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen.

5) Der Besteller kann nur dann Kaufpreisminderung oder

Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn sich

durch Nachbesserung und Ersatzlieferung keine einwand-

freie Funktion erzielen lässt.

6) Sofern vom Besteller oder ohne Zustimmung der Firma

meditronic Behr & Weber GmbH von Dritten Eingriffe an dem

Erzeugnis vorgenommen, insbesondere Instandsetzung durch-

geführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut

oder daran betrieben werden, erlischt jede Gewährleistung

der Firma meditronic Behr & Weber GmbH. Entsprechendes

gilt auch im Falle fehlerhafter Benutzung der Erzeugnisse

7) Anderweitige Gewährleistungsansprüche des Bestellers

sind ausgeschlossen.

IX. Schadenersatz, Rücktritt

1) Bei von der Firma meditronic Behr & Weber GmbH fahr-

lässig verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten

Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch

die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten

hat, eine Verzugsentschädigung von im ganzen 0,5 v. H.

des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der

wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Betrieb ge-

nommen werden kann. Das Recht des Bestellers um Rücktritt

nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma meditronic

Behr & Weber GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt

unberührt.

2) Bei von der Firma meditronic Behr & Weber GmbH fahr-

lässig verschuldeter Unmöglichkeit einer Lieferung oder

Leistung ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurück-

zutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Schadens-

ersatzanspruch beschränkt sich auf 5 v. H. des Wertes

desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit

der Leistung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen

werden kann.

3) Anderweitige Ansprüche des Bestellers, gleich aus

welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht

soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit

oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend

gehaftet wird.

X. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist Hamm/Westfalen.

XI. Sonstiges

Der Zwischenverkauf gebrauchter Teile ist vorbehaltlich.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen

bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben

keine Gültigkeit.